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Wie der elektronische Heilberufsausweis den Alltag von Health Professionals erleichtert

Der elektronische Heilberufsausweis

(eHBA)

ist das Ausweisdokument für diverse leistungserbringende Berufe im Gesundheitswesen. In Form einer personenbezogenen Chipkarte können derzeit Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker den

eHBA

nutzen. Da der

eHBA

für viele Anwendungen im Kontext der

Telematikinfrastruktur

(TI) notwendig ist, wie z. B. für den Zugriff auf Notfalldaten oder den Medikationsplan einer Person, ist seine Nutzung für die verkammerten Gesundheitsprofessionen gewissermaßen Pflicht. Nicht verkammerte Gesundheitsberufe wie beispielsweise Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Hebammen können den Ausweis aktuell nur im Rahmen von Pilotprojekten nutzen (1, 2). Welche Vorteile bringt der elektronische Heilberufsausweis und was nützt er den Gesundheitsberufen?

Ursprung im E-Health-Gesetz

Als eine Folge des Ende 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetzes zum Aufbau einer sicheren TI wurden auch die ersten Anstöße für den eHBA gemacht (3). Der eHBA kommt in Kreditkartenformat und zeigt ein Foto seines Inhabers. Ein Chip speichert die Daten des Inhabers. So können die Identität und der Beruf des Besitzers unmittelbar ausgelesen und nachgewiesen werden (4). Die Karte beinhaltet zudem eine Signier- und Verschlüsselungsfunktion. Der kontaktlose Einsatz gelingt über eine sechsstellige zufällige Card Access Number (CAN), die Signatur erfolgt über eine PIN-Eingabe (5). Angehörige der verkammerten Gesundheitsberufe können den eHBA nach erfolgreicher Approbation bei den jeweiligen Landeskammern beantragen (2). Seit September 2020 wird nur noch die Generation 2 des Ausweises ausgestellt, die im Gegensatz zur Version 0 nicht über eine Card-to-Card-Authentifizierung verfügt, durch die der Zugriff auf die elektronischen Gesundheitskarten (eGK) der Patienten gewährleistet wird. Die Vorgänger können bis zum technischen Ablaufdatum genutzt werden (5). Die Nutzung des eHBAs geht mit umfassenden Möglichkeiten der elektronischen Dokumentation einher und zeigt das Potenzial der Arbeitsentlastung durch Standardisierung und multiprofessionellen Austausch (6, 7). Während die Anzahl der vorhandenen eHBAs im Mai 2022 bundesweit noch bei 199.557 lag, sind es aktuell bereits 217.349 (8).

Kleine Karte bietet große Möglichkeiten

Die Authentifizierung der Karteninhaber dient der Nutzung diverser Anwendungen der TI, beispielsweise dem Zugriff auf Patientendaten wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder den Notfalldatensatz (siehe Tab. 1). Zudem dient der eHBA den Nutzenden zur Entschlüsselung und Verschlüsslung von Nachrichten sowie zum Erstellen einer rechtssicheren digitalen Signatur. Damit können Ärzte z. B. elektronische Rezepte (eRezepte) unterschreiben und vertrauliche Daten sind entsprechend geschützt (3, 8, 9). Diese digitalen Vorgänge bieten eine enorme Erleichterung im Arbeitsalltag: Zeitaufwendige papierbasierte Tätigkeiten fallen weg, wodurch Zeit und Papier gespart werden können. Zudem kann durch die digitale Vernetzung per eHBA ein leichterer Austausch mit Kollegen und weiteren an der Versorgung Beteiligten gewährleistet werden (10). Denn auch für den Zugriff auf den Kommunikationsdienst Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM) ist der eHBA erforderlich (2).

Tabelle: eHBA-Funktionen (5)

Anwendung/FunktioneHBA G0eHBA G0 mit eHealth-Konnektor für qualifizierte eSignatureHBA G2.0eHBA G2.0 mit eHealth-Konnektor für qualifizierte eSignatur
Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM)eHBA nicht notwendigeHBA nicht notwendigeHBA nicht notwendigeHBA nicht notwendig
Einsatz in mobilen TI-Kartenlesernneinneinjaja
Notfalldatenmanagement (NFDM)neinjaneinja
eMedikationsplan (eMP)neinjaneinja
Signatur eRezept (Muster 16)jajajaja
Stapelsignatur von Laboranforderungen (Muster 10)janeinneinja
Stapelsignatur digitaler Überweisungsscheine (Muster 6)janeinneinja
Stapelsignatur von Online-Abrechnungenjaneinneinja
Stapelsignatur von eArztbriefen & weiteren digitalen Dokumentenjaneinneinja
Komfortsignatur digitaler Dokumenteneinneinneinja

Ansprüche an Sicherheit und Austausch erfordern Regelungen

Zwar soll der eHBA den Austausch innerhalb und zwischen den Gesundheitsprofessionen erleichtern. Die Tatsache, dass jedoch aktuell nicht alle an der Gesundheitsversorgung beteiligten Gruppen, wie beispielsweise die nicht verkammerten bzw. nicht ärztliche Berufe Physio- und Ergotherapeuten oder Hebammen, einen eHBA beantragen können und es bereits zwei Generationen des Ausweises gibt, erschwert jedoch die Zusammenarbeit. Zudem wird in Praxen auch ein Praxisausweis benötigt, um den eHBA nutzen zu können. Hier sind regelmäßige Updates der zugehörigen TI-Software erforderlich, welche die Health Professionals gewissermaßen von der Technik abhängig machen (2, 8). Bei Fehlern und technischen Probleme kann demnach im schlimmsten Fall der Zugriff auf die Patientendaten ausfallen und der Arbeitsalltag stillgelegt werden. Die Herstellung der Ausweise erfolgt darüber hinaus durch unterschiedliche Firmen, mit denen die Kammern der Bundesländer zusammenarbeiten und die Gültigkeit unterscheidet sich dementsprechend, ebenso wie die Kosten. Im Durchschnitt werden monatlich acht Euro gezahlt; die Antragstellenden können sich dementsprechend bei den Landeskammern über die möglichen Anbieter informieren (2). Zugelassen ist beispielsweise die Bundesdruckerei als vertrauensvoller Anbieter (8). Damit ist der Prozess der Antragstellung für die Health Professionals mit gewissem Aufwand verbunden, was wiederum die Sicherheit gewährleistet (1, 4).

Fazit

Der eHBA bringt insbesondere für verkammerte Gesundheitsberufe die wesentlichen Vorteile einer schnellen, digitalen Authentifizierung mit sich. Hiermit einher geht der Zugriff auf digitale Daten, beispielsweise im Kontext der ePA sowie die digitale Kommunikation mit weiteren Health Professionals (2, 10). Damit werden wesentliche Verwaltungsprozesse im Arbeitsalltag erleichtert und die Standardisierung der TI wird gefördert. Noch sind Antrag und Besitz des eHBAs für nicht verkammerte Gesundheitsberufe nicht geklärt, jedoch zukünftig vom Gesetzgeber vorgesehen (2). Die Ausweitung auf weitere leistungserbringende und an der Versorgung beteiligte Gruppen wie Physiotherapeuten ist für die Zusammenarbeit von hoher Relevanz und sollte folglich in Zukunft weiterverfolgt werden, damit schnell ein einheitliches Vorgehen zur Verfügung steht; gleiches gilt für eine Standardisierung in allen Bundesländern (1, 11) sowie in unterschiedlichen stationäre und ambulanten Versorgungssettings. Hierfür ist ein Elektronisches Gesundheitsberuferegister (eGBR) im Aufbau, über das nicht ärztliche Leistungserbringer den Ausweis beantragen können. Zuletzt ist eine Berücksichtigung der Dynamik des digitalen Wandels bedeutsam, um sich auf zukünftige Anpassungen und Veränderungen einzustellen (7).

Quellen

  1. ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. Aktueller Stand: Heilberufsausweis für nicht verkammerte Berufe 2021. zum Original
  2. AOK. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA): Definition, Beantragung und Kosten 2022. zum Original
  3. Martenstein I, Wienke A. Das neue E-Health-Gesetz. HNO. 2016;64(7):515-6. zum Original
  4. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Telematikinfrastruktur. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) 2022. zum Original
  5. medisign GmbH. eHBA: So erkennen Sie die Ausweis-Generation 2022. zum Original
  6. Dietrich F, Zeller A, Haag M, Hersberger KE, Arnet I. Communicating Electronic Adherence Data to Physicians-Consensus-Based Development of a Compact Reporting Form. Int J Environ Res Public Health. 2021;18(19). zum Original
  7. Fennelly O, Cunningham C, Grogan L, Cronin H, O’Shea C, Roche M, et al. Successfully implementing a national electronic health record: a rapid umbrella review. Int J Med Inform. 2020;144:104281. zum Original
  8. Bundesärztekammer. Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) 2022. zum Original
  9. Hesse T. eArztbrief und elektronischer Heilberufsausweis: Die digitale Zukunft des Gesundheitswesens hat begonnen. GesundheitsRecht. 2017;16(5):294-7. zum Original
  10. Jaakkimainen L, Chung H, Lu H, Pinzaru B, Candido E. The receipt of information by family physicians about their patient’s emergency department visits: a record linkage study of electronic medical records to health administrative data. BMC Fam Pract. 2021;22(1):235. zum Original
  11. Millar Y. Elektronische Heilberufsausweise für Physiotherapeuten in sechs weiteren Bundesländern 2022. zum Original

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