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Teledermatologie für deutsche JVAs

Die gesundheitliche Versorgung der 50.589 Strafgefangenen Anfang 2022 (1) in deutschen Justizvollzugsanstalten (JVAs) weist besondere Anforderungen auf. Einerseits sind viele Insassen gesundheitlich stark vorbelastet und leiden vermehrt an Suchterkrankungen, Infektionskrankheiten und psychischen Krankheitsbildern (2): Psychische Auffälligkeiten sind in deutschen Gefängnissen fast doppelt so hoch wie in der Allgemeinbevölkerung (3), 30 bis 40 Prozent der Inhaftierten in Deutschland sind drogenabhängig. Andererseits kommen in der Haft diverse Belastungen hinzu, sowohl psychisch als auch physisch (2). Demgegenüber besteht ein Mangel an Personal und Medikamenten: Nahezu ein Viertel der etwa 300 ärztlichen Stellen in JVAs sind nicht besetzt, was Folgen für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen und bedarfsorientierten Versorgung der Insassen haben kann (3, 4). Vor allem bei speziellen Beschwerden wie Hauterkrankungen, die nicht mehr in das Behandlungsspektrum von allgemeinmedizinischen Gefängnisärzten fallen, zeigen sich die lückenhaften Versorgungsstrukturen.

Mangelhafte Gesundheitsversorgung in deutschen JVAs

Zwar orientiert sich die gesundheitliche Versorgung in deutschen Gefängnissen an den Vorgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), jedoch ist diese nicht Kostenträger, sondern die JVA selbst. Daher entfällt beispielsweise die freie Arztwahl der Insassen (2). Hinzu kommen die einzelnen Regelungen der Länder, die keine allgemeingültigen Aussagen zu rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen (3). Der Anspruch auf eine GKV-Standardversorgung ist nicht im Einklang mit der aus JVAs berichteten Fehl- und Mangelversorgung. Ungleichheiten zur Allgemeinbevölkerung zeigt schon ein Blick auf die Gesundheitsausgaben. Diese liegen in den JVAs deutlich unter den durchschnittlichen Ausgaben der GKV, was widersprüchlich zum zuvor beschriebenen Gesundheitszustand der Insassen ist. Pro Kopf lagen die GKV-Ausgaben 2019 bei 3.108 Euro, in sächsischen JVAs hingegen z. B. bei nur 1.942 Euro pro Person (3).

Personallücken können zudem dadurch begründet sein, dass der Arbeitsplatz von Gefängnisärzten sich von anderen Settings unterscheidet. Angriffe und Szenarien bekannt aus Filmen sind zwar die Ausnahme, Beleidigungen und Drohungen können hingegen vorkommen (5, 6). Vorsichtsmaßnahmen sind darüber hinaus mit großem Aufwand verbunden (7, 8). Ein externer Arztbesuch ist beispielsweise so geregelt, dass sechs Beamte pro Tag die Überwachung gewährleisten (3). Ein vielversprechender Versorgungsansatz für das JVA-Setting findet sich im Rahmen telemedizinischer Lösungen (8, 9). Als konkretes Beispiel dient ein aktuelles teledermatologisches Projekt der Arbeitsgruppe um Dr. Brigitte Stephan. Wie kann Telemedizin die Versorgung Inhaftierter in deutschen JVAs bei Hauterkrankungen unterstützen und dadurch Leistungserbringer entlasten?

Teledermatologie reduziert Versorgungsaufwand

Seit nun fast drei Jahren unterstützt das Team um Dr. Brigitte Stephan die dermatologische Betreuung von JVA-Insassen. Telemedizin bietet in der Versorgung Inhaftierter besondere Vorteile, da der Aufwand des externen Arztbesuchs wegfällt. Insbesondere bei notwendigen Besuchen von Fachärzten, die der Gefängnisarzt nicht behandeln kann, kann über telemedizinische Beratung und Behandlung kosteneffizient sowie schnell ohne lange Wartezeiten reagiert werden. Die beteiligten Leistungserbringer profitieren zudem vom digitalen Informationsaustausch und erweitern ihre Kompetenzen (7-9). Die Relevanz ist im JVA-Kontext hoch, denn die Lebensbedingungen unterscheiden sich von denen in Freiheit. Nicht immer ist Hygiene gewährleistet, hinzu kommen mögliche weitere Gesundheitsprobleme, die das Immunsystem und den Heilungsprozess einschränken (10, 11).

Ebenso werden schambehaftete Hauterkrankungen durch Teledermatologie womöglich schneller entdeckt, weil kein persönlicher Kontakt im selben Raum besteht (12). So können auch Folgekomplikationen vermieden werden oder regelmäßige Follow-up-Untersuchungen mit wenig Aufwand erfolgen (13), beispielsweise bei der Beobachtung von Nävi, gutartigen Fehlbildungen der Haut (14). Die Arbeitsgruppe um Frau Dr. Stephan möchte den Ausbau von Teledermatologie fördern und bietet daher wöchentliche Beratungen für JVAs an. Bis zum letzten Sommer im Jahr 2021 konnten bereits 150 Fälle begleitet werden. Darüber hinaus wird auch dem Behandlungsteam die Versorgung erleichtert, indem die Leistungserbringer durch die digitale Kommunikation über Tablets oder ähnliche Geräte Zeit sparen und die Betreuung in einem sicheren Rahmen stattfindet (8-10). Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie können demnach auch potenzielle Expositionen vermieden werden (11, 15).

Noch viele offene Fragen

Das Projekt des Teams aus Hamburg um Dr. Brigitte Stephan (12) und internationale Erkenntnisse (14) geben Impulse, jedoch sind für ähnliche Projekte im deutschen Kontext viele Punkte offen. Es stellt sich die Frage, wie die Behandlung im Detail abläuft. Der Zugang zu einem PC oder Tablet kann womöglich nur unter Aufsicht stattfinden, sodass dennoch Personal erforderlich ist und einhergehende Probleme schambehafteter Hauterkrankungen ebenso bestehen bleiben (12). Weiterhin besteht in Hinblick auf den Datenschutz Klärungsbedarf.

Großes Potenzial von Telemedizin für JVAs

Telemedizin bzw. Teledermatologie kann die Versorgung Inhaftierter in deutschen JVAs erheblich unterstützen und eine Versorgungsqualität gewährleisten, die derjenigen der Allgemeinbevölkerung nahekommt (7, 14). Durch Vermeidung von Wartezeiten und Reiseaufwand auf beiden Seiten sowie die Gewährleistung eines sicheren Betreuungsrahmens für Leistungserbringer, die sonst nicht im Gefängniskontext arbeiten, bietet Teledermatologie wesentliche Vorteile, nicht zuletzt auch pandemiebedingt. Modellprojekte und Erkenntnisse aus anderen Ländern (14) können Leistungserbringer dabei unterstützten, Telemedizin in speziellen Fachdisziplinen und Versorgungssettings anzuwenden und damit ihre Kompetenzen zu erweitern (9, 15-17).

Quellen

  1. Statistisches Bundesamt (Destatis). Justiz und Rechtspflege 2022. zum Original
  2. Stöver H. Gesundheit und Gesundheitsversorgung Gefangener. In: Badura B, Ducki A, Schröder H, Klose J, Meyer M, editors. Fehlzeiten-Report 2015: Neue Wege für mehr Gesundheit – Qualitätsstandards für ein zielgruppenspezifisches Gesundheitsmanagement: Springer Berlin Heidelberg; 2015. p. 259-69. zum Original
  3. Becker T, Kempen A, Ulrich S. Gesundheitsversorgung in Gefängnissen: Krank im Knast 2020. zum Original
  4. Ärzte Zeitung. Keine Lust auf Knast. Zu wenige Ärzte arbeiten im Gefängnis 2017. zum Original
  5. Keller G. Arbeiten hinter Gittern: Das macht ein Gefängnisarzt 2021. zum Original
  6. Behm AC. Medizin im Gefängnis – Wie sieht der Alltag eines Gefängnisarztes aus? 2019. zum Original
  7. Edge C, Black G, King E, George J, Patel S, Hayward A. Improving care quality with prison telemedicine: The effects of context and multiplicity on successful implementation and use. Journal of Telemedicine and Telecare. 2019;27(6):325-42. zum Original
  8. Mateo M, Álvarez R, Cobo C, Pallas JR, López AM, Gaite L. Telemedicine: contributions, difficulties and key factors for implementation in the prison setting. Rev Esp Sanid Penit. 2019;21(2):95-105. zum Original
  9. Latifi R, Osmani K, Kilcommons P, Weinstein RS. Telemedicine for Prisons and Jail Population: A Solution to Increase Access to Care. In: Latifi R, Doarn CR, Merrell RC, editors. Telemedicine, Telehealth and Telepresence: Principles, Strategies, Applications, and New Directions. Cham: Springer International Publishing; 2021. p. 419-28. zum Original
  10. Redaktion Facharztmagazine infopharm. „Teledermatologische Betreuung für deutsche JVAs“ ausgezeichnet. ästhetische dermatologie & kosmetologie. 2021;13(6):45-6. zum Original
  11. Reinders P, Otten M, Augustin M, Stephan B, Kirsten N. Anwendungsbereiche der Teledermatologie. Der Hautarzt. 2022;73(1):47-52. zum Original
  12. Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V. Innovationspreis Dermatologie 2021. Teledermatologische Betreuung für deutsche JVAs ausgezeichnet 2021. zum Original
  13. Glines KR, Haidari W, Ramani L, Akkurt ZM, Feldman SR. Digital future of dermatology. Dermatol Online J. 2020;26(10). zum Original
  14. Khatibi B, Bambe A, Chantalat C, Resche-Rigon M, Sanna A, Fac C, et al. Teledermatology in a prison setting: A retrospective study of 500 expert opinions. Ann Dermatol Venereol. 2016;143(6-7):418-22. zum Original
  15. Trinidad J, Kroshinsky D, Kaffenberger BH, Rojek NW. Telemedicine for inpatient dermatology consultations in response to the COVID-19 pandemic. J Am Acad Dermatol. 2020;83(1):e69-e71. zum Original
  16. Augustin M, Wimmer J, Biedermann T, Blaga R, Dierks C, Djamei V, et al. Praxis der Teledermatologie. JDDG: Journal der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft. 2018;16(S5):6-57. zum Original
  17. Trettel A, Eissing L, Augustin M. Telemedicine in dermatology: findings and experiences worldwide – a systematic literature review. J Eur Acad Dermatol Venereol. 2017;32(2):215-24. zum Original

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