Bug des Monats September 2024 - Dr. Benedikt Simon
September 2024
„Viel zu viele Patienten profitieren noch nicht von der telekardiologischen Versorgung“
© Asklepios Kliniken
Die G-BA-Vorgaben für das Telemonitoring bei Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz sollten dringend geändert werden,sagt Dr. Benedikt Simon, Chief Officer Integrated and Digital Care bei den Asklepios Kliniken. Im Interview erklärt er, was sich an den Vorgaben ändern sollte,warum es so wichtig ist, dass Digitalisierung zum „Klebstoff“ zwischen den verschiedenen Versorgungsformen wird – und warum er Bauchschmerzen mit dem DiGA-Konstrukt hat.
HerrDr. Benedikt Simon, was ist Ihr persönlicher Bug des Monats? Auf welches größere Hindernis bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind Sie persönlich zuletzt gestoßen?**
Mir ist grundsätzlich sehr wichtig: Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Manche sagen ja, wir bräuchten die Digitalisierung des Gesundheitswesens, weil wir in Deutschland einen Rückstand aufholen müssten. Aber das allein ist natürlich keine gute Begründung. Stattdessen sollte es bei der Digitalisierung immer darum gehen, wie wir die Versorgung besser organisieren und kostengünstiger gestalten können. Es muss uns darum gehen, wie wir digitale Produkte in eine größere Versorgungslandschaft einbauen. Denn das deutsche Gesundheitswesen gleicht schon heute einem fragmentierten Puzzle. Und da ist es keine gute Idee, wenn wir noch ein weiteres Puzzlestück hinzuzufügen, ohne dass es vernünftig mit den anderen Stücken verbunden ist. Deshalb habe ich auch Bauchschmerzen mit dem DiGA-Konstrukt.
Inwiefern?
Es entsteht dadurch eine weitere Säule in der Versorgung – neben der ambulanten und stationären Versorgung sowie der Reha. Und diese vierte Säule ist losgelöst von der restlichen Versorgung. Das ist nicht clever. Der Haus- oder Facharzt verschreibt zwar die DiGA. Aber dadurch entsteht ja keine wirkliche Interaktion oder Verbindung von der DiGA mit anderen Akteuren oder Elementen der Versorgung. Es geht hier ausschließlich um Technologie, Interaktionsmöglichkeiten mit dem Versorger fehlen. Man braucht aber einen Konnex mit einem echten Versorger, sei es der Hausarzt, sei es ein Therapeut, sei es ein Facharzt.
Im Versorgungsalltag dürfte es aber häufig passieren, dass DiGA-Nutzerinnen und Nutzer mit ihrer Ärztin oder dem Arzt über Gesundheitsdaten, die die App aufgezeichnet hat, sprechen.
Das wissen wir nicht. Kritisch sehe ich außerdem das Verhältnis von Preis zu Impact. Wenn man sich die Preise der DiGAs anschaut, wie etwa im Bereich chronischer Erkrankungen, dann sind die Kosten gigantisch hoch im Verhältnis zu dem Impact, den sie haben. Oder wenn man sich die Psych-DiGAs anschaut, bei denen keine begleitende Psychotherapie vorgesehen ist.
Immerhin helfen sie dabei, die Zeit bis zum Beginn einer Psychotherapie zu überbrücken.
Wenn wir zum Beispiel in die Niederlande schauen, sind dort diese digitalen Produkte immer als Blended Care angelegt: Der Patient hat zusätzlich zum digitalen Produkt einen Psychotherapeuten, mit dem er physisch und über das digitale Produkt interagiert. Daraus entsteht dann Wirkung.
Wie sollte man die DiGAs also weiterentwickeln?
Mit Blick auf die Psych-Produkte sollte es immer eine begleitende Psychotherapie geben. Die könnte weniger umfangreich mit weniger Terminen sein als die klassische Psychotherapie, aber sie sollte in jedem Fall stattfinden. Und das gleiche gilt auch für andere Themen wie Chronic Care Management oder Gewichtabnahme. Auch hier sollten die Patienten nicht alleine gelassen werden mit der Technologie.
Grundsätzlich muss es darum gehen, die mangelnde Integration digitaler Versorgungsprodukte in die Regelversorgung zu überwinden. Das sehen wir ja zum Beispiel beim telekardiologischen Monitoring.
Die Krankenkassen zahlen das Telemonitoring bei Patientinnen und Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz seit Anfang 2022.Was läuft hier aus Ihrer Sicht nicht gut?**
Zum einen ist die Vergütung für die niedergelassenen Primärbehandler, die die Einschreibung vornehmen, sehr niedrig. Die Einschreibegebühr liegt gerade mal bei maximal 21,69 Euro. Die Einschreibung ist aber recht kompliziert. Die Kardiologen müssen älteren Menschen und deren Angehörigen die Geräte erklären. Zudem müssen die Ärzte dann noch ohne Ende Aufklärungsdokumente und Datenschutzdokumente unterschreiben – die zudem von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sind. Das führt dazu, dass bisher sehr wenig Patienten eingeschrieben sind.
Im vergangenen Jahr wurde die entsprechende Gebührenziffer etwa22.000 Mal abgerechnet.**
Das ist vernichtend wenig. Zudem muss man sehen, dass im Durchschnitt sehr wenige Patienten in einem telekardiologischen Monitoring Zentrum (TMZ) betreut werden. Die Zahlen liegen wohl so bei etwa 60 Versicherten pro TMZ. Das sind dann lediglich die Patienten, die bereits bei dem Kardiologen in Behandlung sind, der gleichzeitig für seine Patienten die TMZ-Leistung anbietet. Wenn wir betrachten, wie viele Menschen in Deutschland an Herzinsuffizienz leiden, wissen wir, dass viel zu viele Patienten noch nicht von der telekardiologischen Versorgung profitieren. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Sie halten die Vergütung für zu gering und die Einschreibung für kompliziert. Was sind weitere Hürden?
Viele der Patienten sind vorher im Krankenhaus. Wir könnten sie aus der Klinik heraus einschreiben, laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dürfen wir das aber nicht. Das dürfen nur die niedergelassenen Ärzte.
Anfang dieses Jahres hat die Barmer mit den Asklepios Kliniken einen Selektivvertrag zur telemedizinischen Versorgung von Herzpatienten geschlossen, den die Barmer in ähnlicher Form mit der Charité abgeschlossen hat.Inwiefern verbessert der Selektivvertrag die Lage für die Patienten und für die Versorger?**
Im Rahmen des Selektivvertrags dürfen auch wir als Klinik Patienten einschreiben. Im Vertrag ist zudem eine zusätzliche Pauschale für die niedergelassenen Ärzte vorgesehen, die die Asklepios Kliniken zahlen. Im Gegenzug verpflichten sich die Ärzte, den Patienten ein weiteres Mal pro Quartal zu sehen. Bei dem Termin besprechen sie dann mit den Patienten Themen wie Ernährung, Bewegung, Medikamentenadhärenz und Sekundärprophylaxe. Zudem wurde die medizinische Indikation erweitert. Die Ejektionsfraktion – sprich die Auswurfleistung des Herzens – muss nun bei 45 Prozent oder darunter liegen, im G-BA-Beschluss sind es weniger als 40 Prozent. Der Wert in unserem Selektivvertrag ist der Wert aus der Studie, auf der der G-BA-Beschluss fußt.
Bisher ist lediglich das Telemonitoring für Patienten mit Herzinsuffizienz Teil der Regelversorgung. In anderen Ländern wie etwa Großbritannien wird auch bei vielen Patienten mit anderen Erkrankungen Telemonitoring eingesetzt. Bei welchen Indikationen wäre es aus Ihrer Sicht sinnvoll, diese in Deutschland ebenfalls in die Regelversorgung aufzunehmen?
Wenn man überlegt, für welche Erkrankungen, das sinnvoll sein könnte, lohnt es sich grundsätzlich auch, auf das staatliche Gesundheitssystem des NHS im Vereinigten Königreich und den amerikanischen US-Krankenversicherer Kaiser Permanente zu schauen. Beide Systeme tragen die Vollkosten, negative Anreize fallen weg. Was bei denen sinnvoll ist, müsste auch bei uns aus medizinischer und gesundheitsökonomischer Sicht sinnvoll sein – wenn wir es vernünftig mit Blick auf die Interaktionsrhythmen und die Zielgruppe aufsetzen.
Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass es auch bei COPD und Diabetes gut funktioniert. Die Frage ist: Welche Geräte und welche Infrastruktur sollte man verwenden und wie oft sollte die Interaktion mit dem Patienten stattfinden, damit es auch gesundheitsökonomisch ins deutsche Setting passt. Die Geräte für das COPD-Monitoring beispielsweise sind recht teuer. So wie bei den Patienten mit Herzinsuffizienz, so kommt es auch hier darauf an, wie groß die TMZs sind, um Skaleneffekte zu erzielen.
Wie viele Patienten sollte ein TMZ betreuen sein, damit es auch gesundheitsökonomisch sinnvoll ist?
Wahrscheinlich müsste ein TMZ 1000 Patienten oder mehr betreuen.
Die Asklepios Kliniken haben kürzlich einen Antrag beim Innovationsfonds für ein virtuelles Krankenhaus für Patientinnen und Patienten aus Pflegeheimen gestellt. Worum geht es bei dem Vorhaben?
Es geht um Patienten aus Pflegeheimen, die beispielsweise einen entgleisten Diabetes oder entgleisten Bluthochdruck haben. Patienten wie diese liegen in Deutschland etwa fünf bis sechs Tage im Krankenhaus. In anderen Ländern sind sie wesentlich schneller wieder zu Hause. Die Idee des Vorhabens ist, dass Patienten auf eine virtuelle Station kommen. Wenn sie wieder stabil sind, kommen sie frühzeitig ins Pflegeheim zurück und werden dort digital weiterversorgt: per Telemonitoring und Videokonsultationen mit den Patienten oder den Pflegekräften im Pflegeheim.
Was sind darüber hinaus Themen zur Digitalisierung, an denen die Asklepios Kliniken derzeit arbeiten?
Uns ist es wichtig, wie Digitalisierung der Klebstoff zwischen den verschiedenen Versorgungsformen werden kann. Und wir haben eine ganze Reihe von digitalen Produkten für dieses und nächstes Jahr in der Pipeline, bei denen wir versuchen, die Sektoren miteinander zu verbinden.
Worum geht es bei den Projekten zum Beispiel?
Mit unserem Tochterunternehmen Minddistrict bringen wir gemeinsam Blended-Therapy-Konzepte voran. In Deutschland ist es bisher ein großes Problem, eine Anschlussversorgung für psychisch Erkrankte nach der Entlassung aus der Psychiatrie zu finden. Wir arbeiten gerade an einem digitalen Versorgungprodukt, das die Psychiatrie mit ambulanten Nachversorgungangeboten von Asklepios verbinden soll. Im Kern geht es darum, dass wir Patienten bereits in der stationären psychiatrischen Versorgung an digitale Therapieformen heranführen und ihnen dann auch für die Zeit nach dem stationären Aufenthalt ein digitales Versorgungsprodukt an die Hand geben können.
Ein anderes Beispiel ist: Wir arbeiten an einem Qualitätsvertrag für die Geburtshilfe. Dabei unterstützen wir Frauen von der 26. bis zur 32. Schwangerschaftswoche bis zu sechs Monaten nach der Entlassung. 44 Krankenkassen machen mit. Teil der Betreuung ist unter anderem eine physische Hebammensprechstunde. Zudem kriegen die werdenden Mütter ein Gerät, mit dem sie den Blutdruck selbst monitoren können. Außerdem messen wir systematisch PROMs und PREMs. Teil der Versorgung ist auch ein digitales Element zur digitalen Prävention der postnatalen Depression, das wir zusammen mit Minddistrict entwickeln. So greifen dann physische Versorgungselemente und das digitale Element ineinander. Das ist es, was ich mit digitalem Klebstoff meine: Digitalisierung nicht zum Selbstzweck, sondern dafür, um die Kosten zu senken und die Versorgung zu verbessern.